Geschützter Zugang zur Babysitter-Liste

Babysitter-Liste

Sie haben die Einverständniserklärung der Eltern unterzeichnet. Mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Babysitterliste darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Um die Babysitterliste herunterzuladen, klicken Sie auf den untenstehenden Link:

Hinweis: Die Rotkreuz-Babysitter dürfen keine kranken Kinder oder Säuglinge unter drei Monaten betreuen. Babysitting dient der Entlastung der Eltern und findet nicht  während deren Arbeitszeit statt. Es ersetzt keine externe Kinderbetreuung wie Kita, Tagesmütter oder andere gewohnte Betreuungsformen.

In Notfällen steht jedoch unser Dienst für die Kinderbetreuung zu Hause zur Verfügung. Dieser übernimmt insbesondere die Betreuung von kranken Kindern sowie von Kindern, deren Eltern selbst krank oder verunfallt sind.