Individualhilfe - Finanzielle Überbrückungshilfe

Mit der Individualhilfe leistet das Rote Kreuz Wallis in Notlagen eine einmalige Überbrückungshilfe für Personen, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind.

Die finanzielle Überbrückungshilfe des Roten Kreuzes Wallis ist eine einmalige Unterstützung für Personen im Kanton Wallis, die sich in einer  schwierigen finanziellen Situation befinden. Sie wird nur dann gewährt, wenn eindeutig festgestellt wird, dass diese Unterstützung nicht in den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Stellen fällt. Wir helfen Menschen in Notlagen, die keinen Anspruch auf andere Unterstützungsleistungen haben.

Die Hilfe dient in erster Linie dazu, Gesundheitskosten sowie die Grundbedürfnissen von benachteiligten Personen zu decken. Kosten für Aus- und Weiterbildung, Freizeit und Ferien, Fahrzeuge, Bussen, Gerichts- und Verfahrenskosten, Betreibungen, Steuern, laufende Stromkosten sowie Tierarztkosten werden nicht übernommen.

Jede Anfrage wird individuell geprüft. Innerhalb von vier Wochen wird eine schriftliche Entscheidung getroffen. Die gewährte Unterstützung erfolgt entweder in Form von Einkaufsgutscheinen für ein Lebensmittelgeschäft oder durch die direkte Begleichung einer Rechnung.